Die Behandlungskosten werden in der Regel problemlos von den Versicherungen übernommen.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, ob Psychotherapie ein Bestandteil Ihres persönlichen Tarifs ist und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe etc.).
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung GOP/GOÄ für Psychotherapeuten. Sie erhalten eine monatliche Rechnung von mir, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Auch hier werden die Behandlungskosten in der Regel problemlos übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle, denn die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Die therapeutischen Aufwendungen werden ebenfalls nach dem Gebührenverzeichnis der GOP/GOÄ abgerechnet.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen, schließen wir lediglich einen Behandlungsvertrag miteinander ab, und es ist ein sofortiger Behandlungsbeginn möglich. Sie erhalten monatlich eine Rechnung über das Honorar für die erbrachten Leistungen. Die Kosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP/GOÄ.
Als Behandlerin in Privatpraxis, d.h. als approbierte Psychologische Psychotherapeutin ohne Kassensitz, kann ich nicht unmittelbar mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In manchen Fällen ist dies jedoch nach gesonderter Beantragung im so genannten Kostenerstattungsverfahren (§ 13, Absatz 3 SGB V) möglich. Dies muss vorab mit der Krankenkasse geklärt werden. Ansonsten ist auch eine Behandlung als Selbstzahler jederzeit möglich.